Allgemeine Geschäfts- und Verleihbedingungen Stand. 01.07.2016 (bitte scrollen)


§ 1 Geltung und Anerkennung


Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verleihbedingungen sind für alle Verträge und sonstigen geschäftlichen Beziehungen mit den Kunden von Thomas Schöffer rechtsverbindlich.
Entgegenstehende Bedingungen wird hiermit ausdrücklich Widersprochen. Zu anderen Bedingungen als den AGB von Thomas Schöffer kommt ein Vertrag nicht zustande.
Mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen und mündliche Abmachungen bedürfen der Schriftform und sind nur verbindlich, wenn sie von Thomas Schöffer schriftlich bestätigt wurden.


§ 2 Angebot, Auftrag und Preise


Mietanträge gelten durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterschrift auf dem Mietvertrag von der Fa. Thomas Schöffer als angenommen.
An schriftliche, vom Kunden angeforderte Angebote sieht sich die Fa. Thomas Schöffer 10 Tage gebunden. Danach besteht seitens des Kunden kein Anspruch mehr auf die Gewährung der angebotenen Leistung zu den angebotenen Konditionen.


§ 3 Zahlung


Der vereinbarte Mietpreis ist nach dem Ende der Veranstaltung innerhalb der auf der Rechnung gewährten Zeit ohne Abzug fällig.


§ 4 Rücktritt vom Vertrag


Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Mieter/Veranstalter bis einschließlich zehn Kalendertage vor dem vereinbarten Bereitstellungstermin werden keine Kosten seitens der Fa. Thomas Schöffer in Rechnung gestellt. Wird der Vertrag neun bis einschließlich drei Tage vor dem vereinbarten Termin gekündigt, werden dem Vertragspartner 35% des in dem Vertrag ausgewiesenen Mietpreises in Rechnung gestellt. Ein Absagezeitraum von weniger als 48 Stunden berechtigt Thomas Schöffer zur Berechnung des vollen Mietpreises.
Der Mieter/Veranstalter trägt alle aus der Vertragsrückabwicklung entstehende Kosten, wobei die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche seitens Thomas Schöffer ausdrücklich vorbehalten bleibt.


§ 5 Mängelrügen und Gewährleistung


Mängel an der Anlage müssen vom Mieter/Veranstalter unverzüglich noch während der Veranstaltung geltend gemacht werden. Werden Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung festgestellt, die nicht geltend gemacht wurden, bleibt es dem Vermieter Thomas Schöffer vorbehalten, diese nach der Reparatur in Rechnung zu stellen.
Für das Gelingen einer Veranstaltung wird jegliche Haftung seitens der Fa. Thomas Schöffer ausgeschlossen. Festgestellte und anerkannte, wesentliche Mängel an der Anlage werden von Thomas Schöffer umgehend behoben. Sollte eine Mängelbeseitigung während der Veranstaltung nicht möglich sein, so gewährt Thomas Schöffer eine angemessene Minderung des Mietpreises.


§ 6 Haftung


Der Mieter/Veranstalter haftet während des vereinbarten Mietzeitraumes für alle an der Anlage aufgetretenen Schäden durch Fremdeinwirkung oder Fehlbedienung durch Personal des Mieters/Veranstalters, mit Ausnahme der auf natürlichen Verschleiß beruhenden Ausfälle (Kabel, usw.).
Die Fa. Thomas Schöffer übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, gleich welcher Art, während der Veranstaltung sowie bei Auf- und Abbau. Der Mieter/Veranstalter hat erforderlichenfalls auf seine Kosten eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Mieter/Veranstalter hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstaltung keine Bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen oder Versicherungen hat der Mieter/Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen bzw. abzuschließen.
Weiterhin garantiert der Mieter/Veranstalter die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (z.B. VDE) für alle Anlagen und Anschlüsse des Veranstaltungsortes.
Durch kurzfristig aufgetretene Schäden aufgrund höherer Gewalten (Blitzschlag, Wasserschäden, Unfall, usw.) kann ein verminderter Einsatz oder gar Ausfall zustande kommen. Hierfür wird keine Haftung seitens der Fa. Thomas Schöffer übernommen.


§7 Steuern und Gebühren


Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Mieter/Veranstalter.
Dies gilt insbesondere auch für die Entrichtung der GEMA-Gebühren.


§8 Veranstaltungsort


Der Veranstaltungsort ist vom Mieter/Veranstalter so rechtzeitig anzumieten und für den Aufbau der Anlage zur Verfügung zu stellen, dass eine ordnungsgemäße Kontrolle der Anlage sowie ausreichende Proben, die die Eigenart des Veranstaltungsortes bedingen, durchgeführt werden können.
Sollten Helfer vereinbart worden sein, so hat der Mieter/Veranstalter dafür sorge zu tragen, dass diese zu den mündlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung stehen. Sollte aus irgendwelchen Gründen die Bereitstellung der Helfer nicht erfolgen, behält sich die Fa. Thomas Schöffer das Recht, die vereinbarte Anzahl von Helfern auf Kosten des Mieters/Veranstalters zu stellen (Festpreis 130,-- € pro Person) oder den Mietpreis dementsprechend zu erhöhen (aufgrund unvorhergesehener Mehrarbeit).
Bei Veranstaltungen hat der Mieter/Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage gegen Diebstahl, Beschädigung, usw. ge- und/oder versichert ist.


§9 Weitergeltung


Von der möglichen Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln im Ganzen unberührt.


§10 Gerichtsstand


Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Wiesbaden als vereinbart.


 

 

 

 

 

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